Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Abfindungen gibt es im Renten-, sowie im Arbeitsrecht. Sie werden bei der Beendigung einer Witwenrente oder eines Arbeitsvertrages ausgezahlt.
Abfindung bei der Witwenrente
Der Rentenversicherer kann bei Wiederheirat die Witwen- oder Witwerrenten abfinden. Diese Abfindung beträgt das 24-fache der durchschnittlichen letzten zwölf monatlichen Witwen-/Witwerrenten.
Abfindung nach Kündigung
Seit 2006 entfallen die Steuerfreibeträge auf Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ersatzlos. Sollte der Anspruch auf die Abfindung vor dem 1. Januar 2006 entstanden sein und diese dann vor dem 1. Januar 2008 gezahlt werden, gibt es eine Übergangsregelung.

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