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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Drastische Rentenkürzungen

Sollte die Altersrente vor dem regulären Rentenbezugsalter in Anspruch genommen werden. So wird auf die Altersrente ein Abschlag vorgenommen. Dieser Abschlag beträgt pro Monat den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird 0,3 %, pro Jahr 3,6 %. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Rentenminderung durch eine besondere Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen (siehe Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags). Bei einer späteren Inanspruchnahme einer anderen Rentenart bleibt der Abschlag in der Folgerente bestehen. Die Kürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme kann zukünftig bis zu 25,2% betragen Die Regierung hat die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalter auf 67 Jahre beschlossen. Dies wird bei vielen zur Altersarmut führen. Die Lücke kann durch staatliche Föderungen problemlos geschlossen werden.

Nach Umfragen unter der Bevölkerung wissen zwar 50% der Menschen, dass die Rente nicht reichen wird, jedoch wird von über 70% aller Schichten dieses Thema absolut unterschätzt. Die Inflation und die Reformen, die seit 1992 eingeführt wurden, kommen jetzt tröpfchenweise und ganz brutal ans Tageslicht. Wie dramatisch es tatsächlich aussieht, erfahren Sie hier in einem zusammengefassten Rentenartikel (300KB).