Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Häufig entstehen bei Vertragsabschluss von Kapitalanlageprodukten Kosten die sich auf die Gesamtrendite auswirken. Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages entstehen für die Versicherungsgesellschaft Verwaltungskosten und es wird dem Vertreter eine Provision gezahlt. Diese sog. Abschlusskosten werden von der Versicherungsprämie abgezogen, da sie z. Bsp. bei einer Kapitallebensversicherung die Rendite der eingezahlten Beiträge schmälern. Auch bei anderen Kapitalmarktprodukten entstehen diese Abschlusskosten.

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