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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Übergabe/Abgabe

Übertragung eines Anspruchs einer Versicherung auf eine andere Person, Firma, Bank, usw. Durch einen Vertrag wird festgelegt, dass die gesamten Auszahlungen einer Versicherung - oder ein Teil davon - an einen Gläubiger übertragen werden.

Sie möchten sich gern . . .