selbstoptimieren.de

Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kontakt
Beratung
Impressum

Gesenkte Steuer für über 65-Jährige

Der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuerlast von Bürgern die über 65 Jahre alt sind.. Er ist ab 2006 auf 1.824 € pro Jahr begrenzt. Für Ehepaare wird dieser Freibetrag verdoppelt. Der Altersentlastungsbetrag wird durch der Änderung der Besteuerung von Alterseinkünften bis 2040 schrittweise gesenkt. Seit 2006 sinkt der Betrag jedes Jahr um 0,6 % und ab 2020 um 0,8 %. Wer 2006 65 Jahre alt wird/wurde, hat einen Altersentlastungsbetrag von 39,4 %, 2020 werden es dann nur noch 16 % sein. Ab 2040 wird der Altersentlastungsbetrag nicht mehr existieren.

Sie möchten gern . . .