Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Altersrente kann erst ab einem bestimmten Alter beansprucht werden. Dabei muss der Versicherte neben einer Mindestversicherungszeit ein bestimmtes Lebensjahr vollendet haben. Dabei sind die Grenzen folgendermaßen:
65 Jahre bei der Regelaltersrente,
65 Jahre bei der Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit,
65 Jahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte; Ausnahme: ab Jahrgang 1948 und jünger ab 62 Jahren unter Hinnahme von Abschlägen möglich
63 Jahre bei der Altersrente für schwer behinderte Menschen

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