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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Altersbegrenzungen bei den Altersrenten

Die Altersrente kann erst ab einem bestimmten Alter beansprucht werden. Dabei muss der Versicherte neben einer Mindestversicherungszeit ein bestimmtes Lebensjahr vollendet haben. Dabei sind die Grenzen folgendermaßen:

65 Jahre bei der Regelaltersrente,

65 Jahre bei der Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit,

65 Jahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte; Ausnahme: ab Jahrgang 1948 und jünger ab 62 Jahren unter Hinnahme von Abschlägen möglich

63 Jahre bei der Altersrente für schwer behinderte Menschen

Sie möchten gern . . .