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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Altersrentenanspruch von Frauen

Für Frauen, die älter als Jahrgang 1952 sind gibt es eine eigenständige Rentenart. Alle jüngeren Frauen erhalten ihre Altersrente zu den gleichen Voraussetzungen wie die gleichaltrigen Männer. Daher müssen rentenversicherte Frauen das 60. Lebensjahr vollendet, nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens 121 Monate den Pflichtbeitrag (auch unzusammenhängend) gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben um Anspruch auf die Altersrente erheben zu können. Die Altersrente speziell für Frauen stirbt demnach allmählich aus.

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