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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Altersrentenanspruch von langjährig Versicherten

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte gelten neue Regeln: bei einem früheren Rentenbeginn müssen Abschläge hingenommen werden. Versicherte die das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können auf die Altersrente für langjährig Versicherte Anspruch erheben. Ab 2010 können alle die vor November 1949 geboren wurden bereits vor dem 63. Lebensjahr die Altersrente in Anspruch nehmen. Die nach Oktober 1949 geborenen Versicherten können die Altersrente bereits mit 62 Jahren erhalten, müssen aber einen Abschlag von 10,8 % hinnehmen.