Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Schwer behinderte haben Anspruch auf die Altersrente für schwer behinderte Menschen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bei Rentenbeginn als Schwerbehinderte/r anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50 %) und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Versicherte die vor dem 1. Januar 1951 geboren wurden können diese Altersrente auch dann erhalten, wenn sie nach dem bis 2000 geltenden Recht beim Beginn der Rente berufs- bzw. erwerbsunfähig sind. Jedoch werden bei dieser Rentenart die Altersgrenzen seit einiger Zeit heraufgesetzt.