Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Seit Anfang 2006 kann die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr ab 60 beansprucht werden. Das Mindestalter dafür wird bis Ende 2008 in Monatsstufen auf 63 Jahre erhöht. Ab 2012 ist diese Altersrentenart dann abgeschafft. Demnach haben Versicherte, die nach 1951 geboren sind, nicht mehr die Möglichkeit Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeitarbeit erheben. Versicherte die noch Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit haben müssen einige Bedingungen erfüllen: Sie müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente arbeitslos sein, nach Vollendung ihres 58 ½ Lebensjahrs insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen sein und in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

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