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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Regelaltersrente

Die Inanspruchnahme von Altersrenten ist erst ab einem bestimmten Lebensalter möglich. Die Vollendung des 65. Lebensjahrs und die Einhaltung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren werden dafür vorausgesetzt. "Regelaltersrente" soll verdeutlichen, dass es sich bei dieser Altersrente um die übliche Rentenleistung handelt.

Sie möchten gern . . .