selbstoptimieren.de

Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kontakt
Beratung
Impressum

Die Regelaltersgrenze liegt bei 65 Jahren

Die Altersrente kann unter bestimmten Bedingungen auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65. Lebensjahren, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beansprucht werden. Allerdings gibt es bei vorzeitigen Altersrenten bis zur Beendung des 65. Lebensjahres Hinzuverdienstgrenzen. Der mögliche Hinzuverdienst ist abhängig vom Umfang der Altersrente, diese kann nämlich auch als Teilrente als ⅓, ½ oder ⅔ der Vollrente in beansprucht werden. Je größer die Teilrente ist, desto kleiner ist die Hinzuverdienstgrenze. Seit dem 1. August 2004 ist Ein Wechsel in eine andere Altersrente ist nach der Bewilligung einer Altersrente nicht mehr möglich, es bleibt also bei dieser.

Sie möchten gern . . .