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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Verringerung der Arbeitszeit

Die gesetzlichen Vorgaben und tarifvertraglichen Vereinbarungen sind die wichtigsten Einflussfaktoren der Altersteilzeit. Dabei haben ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit unter Einverständnis des Arbeitgeber zu vermindern. Der Arbeitgeber stockt dabei das dadurch geringere Arbeitsentgelt in gewissem Umfang auf. Den Zeitraum der Teilzeitarbeit wird Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam festgelegt. Auch muss die Arbeitszeit nichtzwangsläufig pro Tag halbiert werden. Außerdem ist auch ein wöchentlicher oder monatlicher Wechsel zwischen Arbeit und Freizeit auf dem Weg zu einer Streuung der Arbeits- und Freistellungsphasen auf eine Zeit die bis zu drei Jahre reicht möglich. Liegt ein bestimmter Tarifvertrag vor, so kann die Verteilung der Arbeits- und Freistellungsphasen sich über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erstrecken. So könnte der Arbeitnehmer ab seinem 55. Lebensjahr erst drei Jahre in voll weiterarbeiten und im Anschluss daran drei Jahre nicht arbeiten. Dabei müsste dann das Arbeitsentgelt und der Aufstockungsbetrag kontinuierlich über die ganzen sechs Jahre bezahlt werden.