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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Ergänzendes Gesetz zum Altersvermögen

Seit Juli 2001 greift das Altersvermögens-Ergänzungesetz. Darin wurden unter anderem die Hinterbliebenenrenten neu festgelegt. Außerdem hat der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindererziehungszeiten korrigiert und ermöglicht Ehepaaren unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, das sog. Rentensplitting anzuwenden.