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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Rentenversicherungszuteilung

Die Aufteilung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung wurde 2005 durch die Organisationsreform der Rentenversicherung abgeschafft. Es existiert nun nur noch der Begriff Arbeitnehmer. Im Oktober 2005 wurden die bisherigen Rentenversicherungsträger in die Deutsche Rentenversicherung aufgenommen. Bis auf wenige Ausnahmen bleiben die Versicherten bei ihrem Versicherungsträger versichert, der Ende 2004 für sie zuständig war. Neu hinzukommende Versicherte werden durch die Datenzentrale der Deutschen Rentenversicherung ihrem Rentenversicherungsträger zugeteilt.