Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Manche Altersrenten können schon vor dem Abschluss des 65. Lebensjahres bezogen werden. Jedoch werden die Altersgrenzen für das Vorziehen mittlerweile erhöht. Die Altersgrenzen für Frauen, Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit von 60 Jahren und die Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 Jahren werden in Monatsschritten auf das 65. Lebensjahr angehoben. Die Altersgrenze für nach 1940 geborene schwer behinderte Menschen von 60 Jahren wird seit dem Jahr 2001 in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr erhöht. Wer früher in Rente gehen möchte, muss einen Abschlag hinnehmen.