Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Anrechnungszeiten sind Zeiten, während denen der Versicherte aus gewissen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen kann. Diese Zeiten erhöhen den späteren Rentenanspruch, obwohl der Versicherte in dieser Zeit selbst keine Beiträge zahlt. Folgende Lebensperioden sind Anrechnungszeiten:
Auf Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, wegen Schwangerschaft oder wegen Arbeitsunfähigkeit, bei Leistungen zur Rehabilitation wird nur dann Rücksicht genommen, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen hat. Dies gilt jedoch nicht wenn die Zeiten, zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr stattfinden. Anrechnungszeiten erhöhen grundsätzlich die Rente. Bei den Anrechnungszeiten gibt es zahlreiche Ausnahme, jeder Fall wird einzeln vom Rentenversicherungsträger durchleuchtet und dann anerkannt oder abgelehnt. Anrechnungszeiten haben die Aufgabe, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Zudem halten sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung fest. Für die Altersrenten gelten sie nur als Versicherungszeit bei langjährig Versicherten und bei schwer behinderte Menschen, die eine 35-jährige Wartezeit benötigen.

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