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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Anwartschaftserhaltende Zeiten

Erwerbsminderungsrente erhalten freiwillig Versicherte nur, wenn sie vor dem 1984 die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erreicht hatten und ab 1984 jeden Monat mit anwartschaftserhaltenden Zeiten besetzt haben. Dazu zählen:

  • Anrechnungszeiten
  • Beitragszeiten
  • frühere Rentenbezugszeiten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung/der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen
  • Zeiten des Aufenthalts in den neuen Ländern vor 1992