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Rentenversicherungsbeitragsgrundlage von Selbstständigen

Für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge /Beitragsbemessungsgrundlage von versicherungspflichtigen Selbstständigen ist das Arbeitseinkommen die Grundlage. Für abhängig Beschäftigte ist es das Arbeitsentgelt. Das Arbeitseinkommen entsteht aus dem aus einer selbstständigen Tätigkeit ermittelten Gewinn (nach dem Einkommensteuerrecht berechnet). Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft zählen auch zum Arbeitseinkommen. Die Beiträge werden nur dann nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen berechnet, wenn der Selbstständige diese Berechnungsweise beantragt und sein Einkommen viel niedriger oder höher ist als die Bezugsgröße (2006 in den alten Ländern 2.450 Euro monatlich, in den neuen Ländern 2.065 Euro)