Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Seit 2005 sind die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige im sog. Arbeitslosengeld 2, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, zusammengefasst. Bis es nicht die Möglichkeit gibt den Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz zu vermitteln, erhalten sie vorerst Arbeitslosengeld 1. Beim Ende des Anspruchszeitraums können sie dann auf Antrag Arbeitslosengeld 2 erhalten. Dieses entspricht in seiner Höhe ungefähr der früheren Sozialhilfe. Für die Bezieher des Arbeitslosengelds 2 werden vom Bund monatlich 78 Euro Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, was den Beiträgen eines Monatsverdienst von 400 Euro entspricht.