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Aufklärungspflicht der Rentenversicherungsträger

Für die Rentenversicherungsträger besteht die Pflicht, die deutsche Bevölkerung über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Dies tun sie beispielsweise durch Broschüren, Pressedienste, Herausgabe der Zeitschrift „Gesichertes Leben“, Merkblätter und Websites. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf ausführliche Beratung durch seinen Rentenversicherungsträger. Diese Auskünfte erhält ein deutscher Bürger jedoch auch beim zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt), bei der Stadtverwaltung oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Bürgermeisteramt). Alle Informationen stehen kostenfrei zur Verfügung.