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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Plan zur Auszahlung der Renten

Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ist vorgesehen, dass das in staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen, Investment-Sparplänen und ähnlichen Bankprodukten angesparte Kapital nicht in einem Betrag, sondern in monatlichen Raten ausgezahlt wird. So soll für eine kontinuierliche finanzielle Sicherheit im Rentenalter gesorgt werden. Die staatlichen Förderkriterien schreiben vor, dass das angesparte Kapital in einem Auszahlungsplan in "gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Raten" ausgezahlt werden muss.