Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Seit Oktober 2005 ist die Bahnversicherungsanstalt Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dies entstand im Zuge der Organisationsreform der Rentenversicherung im Oktober 2005, bei der neben der Bahnversicherungsanstalt auch die Bundesknappschaft und die Seekasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengeschlossen wurden. In der Bahnversicherungsanstalt waren sowohl Arbeiter als auch Angestellte versichert. Die Bahnversicherungsanstalt war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG und die des Bundeseisenbahnvermögens versichert waren und für deren gesetzliche Rentenversicherung und die Zusatzversorgung sie verantwortlich war. Außerdem war sie auch für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen verantwortlich.