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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Grenze der Beitragsbemessung

Es werden nur bis zu einem bestimmten Einkommen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge erhoben. Diese maximale Höhe wird durch die Beitragsbemessungsgrenze beschrieben. Alle darüber liegenden Verdienstbestandteile sind beitragsfrei. Seit 2006 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern/ neuen Bundesländern 5.250 €/ 4.400 € pro Monat, bzw. 63.000 €/ 52.800 € pro Jahr. Die Höchstgrenze, für die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung, liegt bei 3.562,50 € pro Monat, bzw. 42.750 € pro Jahr.

Sie möchten gern . . .