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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Zeiten ohne Beitragszahlungen

Bestimmte beitragsfreie Zeiten werden bei der Berechnung der Rente angerechnet: Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.

Ersatzzeiten werden angerechnet wenn, der Versicherte wegen außergewöhnliche Umständen an der Beitragszahlung gehindert war.

Anrechnungszeiten werden nur in bestimmten Fällen berechnet wenn, der Versicherte aus besonderen, meist persönlichen Gründen an der Zahlung der Beiträge gehindert war. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder die Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr.

Zurechnungszeiten werden Versicherten die bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert wurden oder starben angerechnet um eine angemessene Rente zu sichern, indem die rentenrechtlichen Zeiten durch die Zurechnungszeit aufgestockt werden. Zu Zurechnungszeiten zählen ebenfalls Zeiten in denen eine Erziehungsrente vor dem 60. Lebensjahr bezogen wurde.