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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Überwachung von Beitragszahlungen

Seit 2006 müssen Rentenversicherungsbeiträge früher als bisher bezahlt werden. Die Rentenversicherungsträger überwachen ob versicherungspflichtige Selbstständige rechtzeitig und vollständig die Pflichtbeiträge bezahlen. Beitragszahlungen müssen spätestens bis zum drittletzten Werktag des laufenden Monats eingehen. Wird zu spät gezahlt, dann werden vom Rentenversicherungsträger Säumniszuschläge erhoben.