Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann gilt als berufsunfähig. Bis 2000 erhielten Berufsunfähige eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Seit der Rentenreform von 2001 gilt dieser Schutz nur für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden. Für alle anderen Arbeitnehmer gelten mittlerweile die Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. D. h., wer noch teilweise arbeiten kann, muss dies nun auch in einem schlechter qualifizierten Beruf tun. Jüngeren Arbeitnehmern wird mittlerweile eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen, da diese den Begriff der Berufsunfähigkeit teilweise anders definieren.

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