Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Altersvorsorge lässt sich in drei Schichten aufteilen, die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorgeschicht. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht von seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung einzufordern. D. h., dass ein Teil des Bruttogehalts/-lohns eines Arbeitnehmers für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Die betriebliche Altersversorgung kann über verschiedene Durchführungs- und Finanzierungswege ausgeführt werden. Die wichtigsten dabei sind die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und die Pensionsfonds Die dabei gezahlten Betriebsrenten/ Werkspensionen gelten steuerrechtlich als Versorgungsbezüge. Um den Steuerabzug zu ermöglichen, muss der Rentner am Anfang jedes Kalenderjahres der Pensionskasse oder dem ehemaligen Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Über die dort eingetragenen Daten werden dann die Steuerabzugsbeträge ausgerechnet. Dabei werden die Versorgungsbezüge um den Altersentlastungsbetrag von 38,4 % der Einnahmen, maximal aber 1.824 € pro Jahr und um den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € pro Jahr gekürzt. Das Finanzamt berücksichtigt beide Abzugsbeträge automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung.

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