Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Direktversicherung ist eine staatlich geförderte Renten- oder Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber zum Vorteil seines Arbeitnehmers mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Er zahlt einen Teil des Lohns direkt an die Versicherung. Der Arbeitgeber ist also der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer, bzw. seine Hinterbliebenen sind die Begünstigten. Direktversicherungen die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden werden nach dem Prinzip der Pauschalversteuerung staatlich gefördert. Alle danach abgeschlossenen Verträge sind mit einem jährlichen Beitrag von 1.752 € mit einer auf 20 % reduzierten Lohnsteuer belegt. Seit Anfang 2005 greift das Prinzip der Bruttoentgeltumwandlung, d.h. bis zu einem Betrag von 2.520 € jährlich sind die Beiträge zu einer Direktversicherung steuerfrei und bis 2008 von Sozialversicherungsbeitragsfrei. Außerdem können weitere 1.800 € steuerfrei in Beiträge umgewandelt werden. Allerdings müssen Leistungen aus Direktversicherungen im Alter mit niedrigeren Steuersätzen als in der Erwerbsphase vollständig versteuert werden.

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