Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Rentenberechnung und damit die Rentenhöhe wird durch das Durchschnittsentgelt beeinflusst. Dabei werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufes Entgeltpunkte bestimmt. Hierfür wird der vom Versicherten erlangte Bruttoarbeitsverdienst durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten dividiert. Dadurch werden die in der früheren DDR erzielten Arbeitsverdienste auf Westniveau hochgerechnet. 2004 wurde das letzte Mal ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt, welches für die alten/ neuen Bundesländer 29.060 €/ 24.355 € betrug. Da es für letztes und dieses Kalenderjahr noch keine statistischen Daten zur Bestimmung des Durchschnittsentgelts gibt, wird zur Berechnung ein vorläufiger Wert, der durch Rechtsverordnung festgelegt wurde, verwendet. Im Kalenderjahr des Rentenbeginns und im davor liegenden Kalenderjahr werden die Entgeltpunkte nach diesen vorläufigen Zahlen ermittelt, auch dann, wenn bei der Rentenfeststellung bereits die endgültigen Werte bekannt sind. Die aktuellen vorläufigen Durchschnittsentgelte liegen für 2005 bei29.569 € (alte Länder)/ 24.880 € (neue Länder und für 2006 bei 29.304 € (alte Länder)/ 24.603 € (neue Länder).

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