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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Umwandlung des Engelts in Prämien

Arbeitnehmer haben nach dem Altersvermögensgesetz einen Anspruch darauf eine betriebliche kapitalgedeckte Altersversorgung zu erhalten. Hierbei wird ein Teil des Gehaltes direkt in Prämien umgewandelt. Dadurch erhält der Arbeitnehmer weniger Geld, jedoch legt der Arbeitgeber dieses für ihn an. Die Prämien in Höhe von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei in die verschiedenen Finanzierungswege der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt werden. 2006 sind dies 2.520 €, welche durch weitere 1.800 € ergänzend steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden können.

Sie möchten gern . . .