Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Zeiten (bis einschließlich 1991) nach vollendetem 14. Lebensjahr, in denen der Versicherte durch außerordentliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte werden als Ersatzzeiten bezeichnet und zählen bei der Rentenberechnung mit. Zu diesen Ersatzzeiten zählen:
Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg, Internierung, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (vor allem in der ehemaligen UdSSR), Freiheitsentzug von rehabilitierten Versicherten im Gebiet der einstigen DDR zwischen 8. Mai 1945 und 30. Juni 1990.
Teilweisel zählen auch darauf folgende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten dazu.