Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Das Rentenrecht für verminderte Erwerbsfähigkeit wurde 2001 neu geregelt. Die Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden abgeschafft und mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewechselt. Die Erwerbsminderungsrenten werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Sollte ein Erwerbsgeminderter vor dem 65. Lebensjahr eine Altersrente erhalten wollen, dann muss er einen Antrag stellen.

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