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Hinterbliebenenrente für die Erziehung

Die Erziehungsrente ist eine Rente aus privater Versicherung, die nach einer Ehescheidung beim Tod des ehemaligen Ehegatten gezahlt wird. Die Erziehungsrente wird wie die Erwerbsminderungsrente gezahlt und es wird ein eigenes Einkommen angerechnet, wenn gewisse Freibeträge überschritten werden. Eine Erziehungsrente steht maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu und geht dann automatisch in eine Regelaltersrente über. Die Rente wird, im Gegensatz zur regulären Hinterbliebenenrente, aus der eigenen Versicherung des überlebenden geschiedenen Ehegatten gezahlt. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Ehescheidung nach Juni 1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten,

Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.

keine erneute Heirat des überlebenden Ehegatten,

Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister.

Sie möchten gern . . .