Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Fondsgebundene Rentenversicherungen sind eine Kombination aus Fondsanlage und Versicherung. Um überdurchschnittliche Renditen für den vorsorgenden Kunden zu erreichen legt die Versicherungsgesellschaft dessen Geld in Investmentfonds an. Allerdings kann keinerlei Renditegarantiegewährleistet werden. Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen garantieren ihren Kunden einen Mindestzins, wegen der ungewissen Entwicklung der Fondskurse ist das bei fondsgebundenen Versicherungen nicht möglich. Da nicht Mal ein Mindestzins garantiert werden kann, eigenen sich fondsgebundene Rentenversicherungen nur bedingt für sicherheitsbewusste Anleger.

einen Experten befragen
weitere Informationen
zur Startseite wechseln