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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Freiwillige Beteiligung an der gesetzlichen Rentenversicherung

Alle nicht Versicherungspflichtigen, können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Der Beitrag ist dabei frei wählbar, er kann zwischen dem Mindestbeitrag (2006 : 78 € im Monat) und dem Höchstbeitrag (1.023,75 € im Monat) liegen. Versicherungsfreie Personen (z. Bsp. : Beamte, Berufssoldaten, Beamtenversorgungsbezieher) oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, dürfen nur freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten Beitrags- und Ersatzzeiten schon erfüllt haben. Für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte gilt diese Beschränkung nicht.

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