Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Alle nicht Versicherungspflichtigen, können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Der Beitrag ist dabei frei wählbar, er kann zwischen dem Mindestbeitrag (2006 : 78 € im Monat) und dem Höchstbeitrag (1.023,75 € im Monat) liegen. Versicherungsfreie Personen (z. Bsp. : Beamte, Berufssoldaten, Beamtenversorgungsbezieher) oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, dürfen nur freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten Beitrags- und Ersatzzeiten schon erfüllt haben. Für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte gilt diese Beschränkung nicht.

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