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Rentenrecht für Vertriebene und Aussiedler

Das Fremdrentengesetz (FRG) regelt die Rentenansprüche der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus den früheren deutschen Ostgebieten und den Ländern Osteuropas in die BRD hergekommenen Vertriebenen und Aussiedler. Rentenrechtlich werden sie so gestellt, als hätten sie nicht in Osteuropa, sondern in der BRD gearbeitet. Dieses gilt auch für Deutsche, die seit 1993 aus den Herkunftsländern nach Deutschland kommen (Spätaussiedler). Spätaussiedlern, die nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland gekommen sind oder noch kommen werden, werden für ihre Zeiten nur noch höchstens 25 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Sie möchten gern . . .