Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Das Umlageverfahren zur Finanzierung der gesetzlichen Rente wird Generationenvertrag genannt. Umlageverfahren bedeutet, dass die arbeitenden Versicherten durch ihre Rentenversicherungsbeiträge die heutigen Rentner finanzieren. Dies tun sie in der Annahme, dass die nachfolgenden Generationen bereit sein werden, für sie das Gleiche zu tun. Dieses Prinzip wurde weder ausgesprochen noch schriftlich geregelt.

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