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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Witwenrente bei geschiedenen Eheleuten

Der ehemalige Ehepartner eines/r Versicherten, deren Ehe mit dem/r Versicherten vor Juli 1977 geschieden wurde, erhält nach dem Tod des/r Versicherten eine Hinterbliebenenrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hat bzw. Rentenbezieher war und gewisse weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Besteht eine Ehescheidung nach DDR-Recht, so kann der/die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente erheben. Diejenigen, die keine Hinterbliebenenrente erhalten, haben ein Recht auf Erziehungsrente.

Sie möchten gern . . .