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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Beweis von Beitragszahlungen

Rentenrechtliche Zeiten die nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind müssen grundsätzlich nachgewiesen werden. Für diesen Beweis eignen sich vor allem Originalversicherungsunterlagen. Versicherungsunterlagen deren Beitragszeiten in Gesamtdeutschland vor 1950 oder in der früheren DDR bis zu inkl. 1991 müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. Dafür reichen Zeugenerklärungen von ehemaligen Arbeitskollegen. Die letzte Beweismöglichkeit ist die eidesstattliche Versicherung durch den Versicherten selbst.

Sie möchten gern . . .