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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit 2003 wirksam. Ältere Menschen mit geringfügigem Anspruch auf gesetzliche Rente haben bisher oft verzichtet ins Sozialamt zu gehen, weil sie sich schämten, Behördengänge sie erschraken oder sie fürchten mussten, dass ihre Kinder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden. In Zukunft wird nur noch das Einkommen und Vermögen des Antragstellenden und seines mit ihm lebenden Ehegatten oder Partners als Maßstab für die Unterstützung genommen. Das Einkommen der Kinder wird erst ab einem jährlichen Einkommen von 100.000 € beachtet. Einen Antrag auf die neue Grundsicherung kann jeder beim Rentenversicherungsträger einreichen, der älter als 65 oder erwerbsunfähig ist. Für Arbeitsuchende wird das Arbeitslosengeld 2 als Grundsicherung bezeichnet.

Sie möchten gern . . .