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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Grenzen für Zusatzverdienste zur Berufsunfähigkeitsrente

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei einer Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe beim 52,5-fachen, in Höhe von ⅔: beim 70-fachen und in Höhe von ⅓: beim 87,5-fachen des aktuellen Rentenwerts, multipliziert mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, wobei allerdings wenigstens 0,5 Entgeltpunkte anzusetzen sind.

Sie möchten gern . . .