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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Maximaler Beitrag

Mögliche Beiträge zur Rentenversicherung sind in ihrer Höhe begrenzt. Der Höchstbeitrag für 2006 liegt bei 19,5 % der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.250 €/ 4.400 € in den alten/ neuen Bundesländern. Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte liegt somit bei 1.023,75 €/ 858 € pro Monat in den alten/ neuen Bundesländern. Freiwillige Höchstbeiträge sind in allen Bundesländern gleich, sie liegen bei 1.023,75 € pro Monat.

Sie möchten gern . . .