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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Lebensversicherung

Kapitallebensversicherungen sind eine Zusammensetzung aus einem Hinterbliebenenschutz und einem Sparplan. Am Schluss einer vereinbarten Versicherungszeit wird dem Versicherten das angesparte Kapital plus der entstandenen Zinsen ausgezahlt. Erträge aus Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden sind nach zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung steuerfrei. Bei allen späteren Verträgen entfallen diese Steuervorteile. Vor dem 60. Geburtstag des Versicherten sind die Auszahlungen vollständig steuerpflichtig, danach ist der Ertrag (=Auszahlung – Einzahlungen) zur Hälfte steuerpflichtig.

Sie möchten gern . . .