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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Leistungen für Kindererziehung

Auf Antrag erhalten vor 1921 geborene Mütter (neue Länder: vor 1927 geborene) für jedes lebend geborene Kind eine Leistung für Kindererziehung. Bis auf ein paar Ausnahmen werden dabei nur Geburten innerhalb Deutschlands berücksichtigt. Die Höhe dieser Leistung beträgt seit der letzten Rentenerhöhung vom Juli 2003 in den alten Bundesländern 26,13 € pro Monat und Kind. In den neuen Ländern beträgt die Kindererziehungsleistung zurzeit 22,97 € pro Monat und Kind, da dort ein niedrigerer aktueller Rentenwert existiert. Um diese Leistungen für Kindererziehung erhalten zu können muss kein Altersrentenanspruch vorliegen. Müttern, die eine Altersrente erhalten, wird die Kindererziehungsleistung mit der Rente ausgezahlt.