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Zuschuss für Kinder

Versicherte erhalten zusätzlich zu ihrer Rente unter ähnlichen Voraussetzungen, wie für eine Waisenrente, als Zusatzleistung einen Kinderzuschuss. Der Versicherte muss allerdings bereits vor 1984 für einen Anspruch auf Kinderzuschuss neben einer Rente aus eigener Versicherung für dieses Kind gehabt haben. Dieser Kinderzuschuss beträgt 78,18 € pro Monat und Kind. Seit 2002 beträgt das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 €, ab dem vierten Kind jeweils 179 €. Rentnern, die Kinderzuschuss erhalten, wird deswegen empfohlen, den Differenzbetrag zum besseren Kindergeld bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamts anzufordern.