Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Rentenversicherungsträger speichern alle Rentenversicherungszeiten eines Versicherten in seinem persönlichen Versicherungskonto. Die Rentenversicherungsträger müssen dafür sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten komplett und geprüft sind. Aus diesem Grunde verschicken sie in der Regel nach Vollendung des 43. Lebensjahrs des Versicherten in gleichmäßigen Abständen einen Versicherungsverlauf. Die Versicherten werden darin auch aufgefordert, bei der Klärung des Versicherungskontos zu kooperieren. Nach der Mitarbeit des Versicherten, führt der Versicherungsträger die Kontoklärung durch und veranlasst einen Feststellungsbescheid (Siehe: Versicherungsverlauf). Durch ein geklärtes Konto wird ein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit bearbeitet.