Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Rentner, die seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung wenigstens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder als Angehörige eines Pflichtversicherten mitversichert waren sind automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert .Dies gilt genauso für ehemalige Bewohner der früheren DDR. Für anerkannte Vertriebene (Spätaussiedler) existieren Sonderregelungen. Zeiten der freiwilligen Mitgliedschaft oder der Mitversicherung bei einer freiwilligen Mitgliedschaft werden nicht zur Vorversicherung anerkannt. Rentner, die bei ehemaligen günstigeren Voraussetzungen Rentnerkrankenversicherungsmitglieder geworden sind, bleiben soweit sie Rente beziehen in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Hinterbliebenenrentner sind dann in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, wenn der Verstorbene schon Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner versichert war. Ein pflichtversicherter Rentner muss die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus seiner eigenen Rente zahlen. Der Beitrag wird nach dem allgemeinen Beitragssatz durch die Krankenkasse festgesetzt, bei der der Rentner versichert ist. Also müssen Rentner von Juli 2006 bis Juni 2007 die Hälfte des mit 13,3 % festgestellten Beitragssatzes, also 6,65 %, tragen. Dazu kommen noch 0,9 % Sonderbeitrag zur Krankenversicherung, der vom Rentner allein getragen wird. Der Beitrag des Rentners wird von der Rente abgezogen und direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen. Die Rentner, die die oben genannten Vorraussetzung für eine Pflichtversicherung nicht erfüllen, müssen sich um ihren Krankenversicherungsschutz selbst kümmern. Auf Antrag erhalten freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat Krankenversicherte vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Seit April 2002 werden freiwillig versicherte Rentner in die Pflichtversicherung der Rentner überführt soweit sie nicht weiterhin freiwillig versichert sein wollen.