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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Sozialversicherung für Künstler und Publizisten

Die Künstlersozialkasse enthält die Kranken- und Rentenversicherung selbstständiger Künstler (Musiker, Schauspieler, usw.) und Publizisten (Schriftsteller, Journalisten, usw.). Die Leistungen werden mithilfe der Versichertenbeiträge, eine sog. Künstlersozialabgabe der Vermarkter (Verlage, Konzertveranstalter, usw.) und von Bundeszuschüssen finanziert. Essentielle Voraussetzung für den Eintritt in die Künstlersozialkasse ist, dass der Künstler/ Publizist maximal einen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Künstlersozialkasse hat ihren Hauptsitz in Wilhelmshaven.