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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Kurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber wegen schlechter Auftragslage temporär nicht über die volle Arbeitszeit zu vollem Lohn beschäftigt werden können bekommen ein Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Kurzarbeitergeld wird nach dem ausgefallenen Lohn bemessen, es wird vom Arbeitgeber im Auftrag der Arbeitsagentur in Höhe des anteiligen Arbeitslosengelds bezahlt. Seit 1995 werden die Rentenversicherungsbeiträge aus 80 % des ausgefallenen Lohns berechnet.